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Donnerstag, 18. Juni 2009

Glaubwürdigkeit auf der Grundlage persönlicher Weitergabe

Einen interessanten Hinweis gibt Max Weber zur Rolle der Schriftlichkeit in Gesetz und Recht wie Heiligen Schriften - im Islam. Weber führt an, daß ein Vertrauen in die Schriftlichkeit ein Abweichen vom prophetisch-charismatischen Charakter der maßgeblichen Personen der Religion und Lebensordnung bedeutet hätte beziehungsweise bedeuten würde. Ihre Glaubwürdigkeit hängt aber an der ununterbrochenen Weitergabe der Wahrheit von Person zu Person! Deshalb gilt im Islam nach wie vor das Prinzip der Tradition der persönlichen Weitergabe der Grundsätze und Lehre in Schulen und Anstalten.

Eine "sola scriptura"-Rolle Heiliger Schriften meint Weber nur im "Altprotestantismus" zu finden. Selbst im Hinduismus findet sich nach Weber diese Tradition, wobei er ihn noch als Exempel benutzt, um die Unterscheidung zwischen dogmatischen Büchern der Offenbarung (srufi vedas) und "Erinnerungsschriften" (smeti), aus der Geschichte gegriffene Auslegungsschriften, zu demonstrieren, die es auch zum Beispiel im Islam gibt. (Natürlich auch im Katholischen, unter anderem in den Schriften der "Kirchenväter".)

Weber, ein Protestant, führt damit die (nunmehr also: auch) katholische Position zur Stellung und Rolle der Heiligen Schrift ("Die Kirche hat sie sich selbst gegeben!") Die Rolle der Schriftlichkeit, wie Weber sie sieht: um über die Dauer die Einheitlichkeit der Überlieferung nicht zu gefährden.

"... nicht die Heiligen Schriften die Wahrheit der Tradition und der Kirchenlehre, sondern umgekehrt: die Heiligkeit der als Fideikommiß der Wahrheit von Gott gestifteten Kirchen und ihrer Traditionen die Wahrheit der Schriften garantiere. Dies ist konsequent und praktisch: das umgekehrte (altprotestantische) Prinzip setzt ja die Heiligen Quellen der historischen und philologischen Kritik aus."


(Max Weber in "Wirtschaft und Gesellschaft")




*180609*