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Samstag, 16. Januar 2010

Von den Regierungspflichten

Kardinal Richelieu in seiner berühmten Denkschrift - vor allem auch seinem Sovereign Ludwig XIII. gesagt - über das Königtum; nicht ohnabsichtlich sei hinzugefügt, daß die Haltung des Königs das Archetyp jedes Mannes und Vaters, ja, die Grundhaltung jedes Menschen ist, der je nur seinen Stand, seine Aufgabe als Seinsform verwaltet. Sollte man noch erwähnen, daß Richelieu - treu dem scholastischen Grundsatz "agere sequitur esse" (Das Handeln folgt dem Sein) - die Repräsentation als zentrales sachliches Anliegen (und nicht in persönlicher Eitelkeit motiviert) und Basis allen Handelns, ja diesem übergeordnet weil dieses beinhaltend, sah. Eine Einheit, die erst der Technizismus auflöst, der menschliches Handeln in höchst eingeschränktem (und damit: unmenschlichem) Maß als bloß technische Funktion sieht:

"Es ist dem Staate gefährlich, wenn man in Bezug auf die Anwendung der Gesetze sich gleichgültig zeigt. Es scheint mir, der König besitze nicht genug Eifer und Festigkeit in Bezug auf die Durchführung seiner Erlasse. [Damit ist der König direkt für jene Seelen verantwortlich, die Opfer der Nichteinhaltung der Gesetze sind.]

Etwas anderes sind die Sünden, welche die Könige als Könige begehen, und die Sünden, welche sie sich als Menschen zuschulden kommen lassen. Als Menschen sind sie, wie jeder andere, dem göttlichen Gesetz unterworfen. Als Könige müssen sie ihre Macht für diejenigen Ziele einsetzen, deren Erreichung der Himmel ihnen vorschreibt. Ihre Macht dürfen sie nie mißbrauchen. [...]

Jene Fürsten aber, die es unterlassen, ihre Autorität dafür einzusetzen, daß ihre Staaten innerhalb der ihnen notwendigen Ordnung bleiben, sind vor Gott schuldig. Wenn es ein König zuläßt, daß untger seinen Untertanen ungestraft der Starke den Schwachen unterdrückt, wenn er es hinnimmt, daß einzelne die Staatsordnung durchbrechen, dann wird er auch selbst untergehen. [...]

Nie genug und nie früh genug wird ein Christ Beleidigungen vergessen, ein König aber, ein Gouverneur, ein Magistrat wird solche Beleidigungen nie früh genug bestrafen, sobald sie gegen den Staat gerichtet sind."



*160110*