Dieses Blog durchsuchen

Montag, 24. Juni 2013

Weggewiesene Ungarn

Aus 2011) Zwar hat auch Ungarn nun ein sogenanntes "Wegweiserecht", aber die lautgewordene Kritik von "Frauenorganisationen" (mit sicher regen PR-Abteilungen - übrigens: meist eine reine Form von Gewalt) zeigt, daß es dort noch halbwegs im Rahmen der menschlichen Vernunft bleibt. Denn es bezieht sich auf Fälle extremer (körperlicher) Gewalt - nicht also auf prinzipielle Gewalt als Recht, ja als Pflicht innerhalb von Verantwortungsbezirken.

Insofern ist die Angelegenheit also ohnehin längst (und selbstverständlich richtig, aber wie solche Gesetze: eine haarige Angelegenheit) im Strafgesetz auch Ungarns geregelt, sodaß das Gesetz eher "Aufforderungs- und Signalcharakter" hat.

(Wodurch es im übrigen schon genug wirkt, weil es normativ wirkt - und damit die Grenze mehr und mehr subjektiviert wie herunterschraubt, bis Unrecht weil Ungleichgewicht hergestellt ist. Das ist auch das eindeutige Ziel solcher Gesetze.)

Nur darin trifft es sich auch mit jenem in Österreich, wo es auf ein Gesetz über staatlich verbriefte "Gewalt auf Abruf" zugunsten weiblicher Willkür (mit nur eine Stoßrichtung: Gegengewicht und Strategie gegen männliche Muskeln) hinausläuft, und deshalb schweres Unrecht ist. Vor allem, weil es jedem Verantwortungsbegriff zuwiderläuft, Verantwortung zur rein technischen Folgetragung (für das Objekt der Verantwortung) verstümmelt.

Das fand nämlich in Ungarn auch der Verfassungsgerichtshof angesichts der ersten (der österreichischen Gesetzeslage sehr ähnlichen) eingebrachten Gesetzesvorlage (der Sozialisten, no na: wo es was zu zersetzen gibt, sind die immer dabei; im Kommunismus wäre ihnen das nicht eingefallen?)

Die Begründung dabei ist hochinteressant: Es sei ein zu starker, damit verfassungwidriger Eingriff in die Eigentumsrechte des Mannes!

Sieht man vom allegorischen Gehalt dieser Aussage ab, ist der Aspekt in Österreich ja der tatsächlich folgenreichste. Denn hier hat eine Bevölkerungsgruppe (Frauen) das definitive Recht auf Willkür dem Eigentum einer anderen (Männer) gegenüber! Der Mann kann auf einen Wink hin enteignet werden. Denn daß auf zivilrechtlichem Weg ein "unberechtigtes" Herbeirufen der Polizei (die dann dem Begehren der Frau unwidersprochen Folge zu leisten hat, wobei nur das Augenmaß mancher Polizisten sehr oft noch mehr Unheil verhindert) eingeklagt werden kann, hat wohl eher akademischen Wert: die "Ehe" ist dann längst zerbrochen.

Zumindest in Ungarn also hat man wichtigen Aufschub erwirkt. Bis zum nächsten Anlauf, den entsprechende PR-Strategie längst schon vorbereiten wird. Bis die "Volksmeinung" genug gelähmt ist. Wie in Österreich.