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Freitag, 8. August 2014

Medien und Ukraine (2)

Teil 2) Gabriele Krone-Schmalz: Die westliche Berichterstattung ist primitiv




Es sind große Fehler in der Berichterstattung gemacht worden, meine die mittlerweile im Ruhestand befindliche, also aus Abstand beobachtende deutsche Journalistin Gabriele Krone-Schmalz schon im April. Es besteht eine enorme Kluft zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung, das merken alle Medien durch enorm viele Zuschriften, in denen sich die Menschen beschweren. Die Bürger, so Krone-Schmalz, merken einfach die offensichtlich diffamieren sollende Einseitigkeiten und Automatismen der Berichterstattung. Das merkt die Öffentlichkeit, und sie läßt es sich nicht mehr gefallen, sie sagt sich: "SO kann es nun aber doch nicht sein."

Dabei hat man den Menschen einfach Wahrheiten vorenthalten: Wer hat berichtet, daß § 7 des Assoziierungsabkommens EU - Ukraine Zusammenarbeit in Rüstungsprojekten enthält? Das aber erst hätte Rußlands Reaktion vollends verstehen lassen. Die EU hätte doch wissen müssen, daß es die Ukraine mit DIESEM Abkommen zerreißen wird. Niemand hat Putin und Rußlands Vorschläge, die Angelegenheit zu diskutieren, überhaupt aber ernstgenommen. Die EU hat eben massive Interessen, die Ukraine "rüberzuziehen", und dem sind die Journalisten auf primitive Art und Weise auf den Leim gegangen. Durch simples Schwarz-Weiß-Denken.

Der Journalismus hat sich also viel vorzuwerfen. Auch, wenn es mit dem hohen Zeit- und sonstigen Druck zusammenhängen mag, dem er unterliegt. Aber man muß als Journalist eben Dinge besser durchdenken, in ihrer Tiefe mehr auslosten, will man darüber objektiv berichten. Simple Freund-Feind-Bilder sind keinesfalls ausreichend, und viele machen es sich einfach zu bequem. Die Häme, die Unterschwelligkeit in der Rußlandberichterstattung ist erschreckend erkennbar.

Warum vergleicht niemand die Vorgänge in der Ostukraine mit den Vorgängen in Kiew (also als Aufstand zur Selbstbestimmung eines Volkes hin)? Sie liegen nämlich auf dieser Ebene, und nicht auf der einer Annexion der Krim.

Wer hat aber darüber berichtet, daß die Anschuldigung, Rußland habe bei der Krim Völkerrecht verletzt, gar nicht stimmt, zumindest: nicht SO EINFACH stimmt? Denn das Völkerrecht enthält zwei widersprüchliche Aussagen: hier ist das Recht auf territoriale Unversehrtheit eines Staates, dort aber das Recht auf  Selbstbestimmungsrecht der Völker. Ja, es seien russische Soldaten mit Waffen herumgelaufen, aber die hätten nicht die Menschen zur Abstimmung gezwungen, sondern die ukrainischen Soldaten in den Kasernen gehalten, um eine Abstimmung überhaupt möglich zu machen. Und die ist zu 95 % PRO Rußland ausgefallen. Also, was aus dem Völkerrecht trifft nun zu? Das muß eben von Fall zu Fall diskutiert werden, ist nicht so einfach aus dem Hut und ohne Vertiefung und schon gar nicht ohne Versuch, den anderen zu verstehen, zu beurteilen.









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