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Mittwoch, 12. August 2015

Theologie der Getrenntheit (2)

Teil 2) Anmerkungen zur Praxis - Anmerkungen




Deshalb hört die (ideale) Anwesenheit des jeweiligen (fehlenden) Partners nicht auf, auch wenn physische Trennung der Ehegemeinschaft stattfand. Wobei die "Trennung von Tisch und Bett" als Verfahren völlig zu Unrecht weithin außer Gebrauch gekommen ist. Denn sie befaßt sich mit Schuld, und sie befaßt sich mit der Frage, ob eine physische Trennung angebracht ist. Das entläßt die Partner aus der prinzipiell durch rein subjektives Urteil NICHT beantwortbaren Frage, ob der Schritt zur Trennung gerechtfertigt ist oder nicht. Gewissensfestigkeit läßt sich nur bei fremdem und autoritativ-hierarchisch richtig ergangenem Urteil.

Ist die Trennung erfolgt, beginnt die Verantwortung der Umgebung des nun getrennten Paares (bzw. der Familie) vollauf zu greifen. Die der Männer, um den Mann physisch zu vertreten - stellvertretend, nie ihn ersetzend, also: in dessen Sinn, hätte er sich nicht abgewandt - und der Frauen, die die physisch fehlende Mutter vertreten sollten. Was alles natürlich nie ganz geht, aber weitgehend sehr wohl möglich ist. Unrealistisch? Herrschaften, wozu meint man denn, sei der Pate gut, der ja immer noch üblich ist? Er IST genau diese Stellvertretung für den Ernstfall.

Erst auf diesem Weg ist auch eine "sanatio ex radice" der Ehe praktisch möglich. Denn nur in dieser Haltung kann der allenfalls doch wieder zurückkehrende Part relativ einfach wieder seine Stelle einnehmen, die er zuvor verweigert hat. Bei dem Wildwuchs, in dem die Trennungen heute ablaufen, ist das schon faktisch meist völlig ausgeschlossen - der zurückkehrende Teil findet nur noch verbrtannte Erde vor, er hat gar keinen objektiven Platz mehr im Gefüge, an dem er längst ersetzt wurde. Vom Zurückbleibenden, von der Idee von jemandem anderen. Und das muß auch die Prüfkriterium sein: Die Frage, ob der andere jederzeit wieder in seine Stelle eintreten könnte. Könnte. Selbst, wenn er das nie mehr tun wird. Der Fehlende ist tot, in der praktischen Weise unterscheidet er sich kaum davon, als ob er faktisch gestorben wäre. Aber das heißt nicht, daß er nicht weiter wirken muß. "Ich bin der König - ihr müßt mich spielen."***

Entsprechend muß auch die Erziehung der Söhne und Töcher aus solchen getrennten Ehen erfolgen. Sie müssen an die Idee des Fehlenden genau so angeähnelt werden, als wäre er hier. Und manche Probleme, die praktisch daraus entstehen, lassen sich eben nicht lösen. Die Meinung, man müßte solche Defekte und die daraus entstehenden Schmerzen vermeiden oder gar "ausgleichen", führt erst recht zu viel Zerstörung in der Psyche des Heranwachsenden. Der das, was nun praktisch-faktisch fehlt, ja am Schmerz erfährt, und daraus später tatsächlich nachbilden kann. Denn der Schmerz läßt das Bild des Ganzen erst recht erkennen, ja im Leidenden erstehen.

Meist mißverstanden und fehlgeleitet sind Versuche, den physischen Kontakt mit den Kindern durch den verlassenden Partner aufrechtzuhalten. In den allermeisten Fällen - der VdZ kennt sogar nur solche Fälle - sind Ehe aber geschieden, weil die innere, idelle Ordnung nicht gewahrt war, und nach der Scheidung nicht gewahrt bleibt. Deshalb ist es völlig logisch, daß gerade Männer einen quasi amikalen Kontakt nach einer Scheidung niemals akzeptieren können. Die Praxis zeigt genau das: Männer brechen zu zwei Dritteln jeden Kontakt mit den Kindern ab, zu einem Drittel gleich, zu einem Drittel nach spätestens fünf Jahren. (Genau so, wie zwei Drittel der geschiedenen Männer nach spätestens fünf Jahren krank werden.) Die heute so üblichen Versuche, trotzdem eine Art "heile Welt - so gut es eben geht" herzustellen, richten großen Schaden an.

Die finanzielle Seite ist in unseren Ländern ohnehin bereits so eng staatlich reglementiert (sodaß sie den Fehlenden - eben! - ersetzt, UM eben diese ideelle Ordnung unnötig zu machen, denn den Ideologien der letzten Jahrhunderte geht es nur DARUM), oder durch Sozialzuwendungen abgefedert (denn in den allermeisten Fällen überfordert die neu entstehende Situation  - zwei Haushalte sind nun zu führen - die finanzielle Leistungskraft des Versorgungspflichtigen)****, daß sie in der Praxis nicht relevant ist. Damit wird, wenn das behauptet wird, dieses Argument nur zur Verleumdung verwendet. Trennung ist vor allem eben eine Männerproblematik, eine Problematik der Entväterlichung durch die Frau, die in 90 % der Fällen automatisch das Sorgerecht für allfällig verbleibende Kinder erhält. Dieser Punkt wäre tatsächlich auch in der Rechtssprechung zu überdenken, weil er von der Verschuldensfrage bestimmt sein muß. Ziel muß sein, die Kindern jenem Partner zuzusprechen, der NICHT das Wesen der Ehe verweigert. Die Begründung ergibt sich aus oben Gesagtem. Also müßte umgehend das Prinzip der "Einvernehmlichkeit" aus dem Gesetz wieder gestrichen werden - denn in solchen Fällten müßten eigentlich beiden die Kinder entzogen werden. Eine Trennung ohne Klärung der Schuldfrage ist nicht möglich.


Morgen Teil 3) Das vielbesprochene Leid der Kinder - 
Probleme und Scheinprobleme.
Und: Endlich die gesammelten Anmerkungen





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