Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 30. Juli 2008

Einzige Rechtfertigung von Eigentum

"... vernichtenden Kritik, welche die Grundbesitzer selber an dem Fortbestand ihres Privateigentums üben, durch das Verlangen, in Gestalt des Getreidemonopols und einer Kontribution ..., ihnen das Risiko, die Selbstverantwortlichkeit für ihren Besitz, seinen einzigen Rechtfertigungsgrund, abzunehmen."

Max Weber um 1900 zur Frage von Forderungen nach Subventionen und Schutzzöllen, die im damaligen Deutschland seitens der Landbesitzer (Junker) und Landwirte erhoben wurden.





*300708*