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Dienstag, 14. Oktober 2008

Ohne Religio kein Staat

Der Scheich-ul-Islam hatte im osmanischen Reich die Macht des Richterspruchs selbst über den sonst allmächtigen Sultan. Auch er war also dem Koran und seiner Gesetzessammlung unterworfen. Ein Richterspruch von diesem Gremium ist ganz schlicht mit einem Richtspruch der Verfassungsgerichtshöfe vergleichbar!

Die Verfassungen - wie auch immer sie aussehen und was ihren Rang genießt - haben schlicht die Rolle der Religionsgemeinschaften gegenüber den Staatslenkern eingenommen.

Zum Ausdruck, daß auch heute über allem Staatswesen ein dieses konstituierende Werte- und Herkunftsbewußtsein steht. Jede Regierung benötigt den Ausweis der Legitimität. Fehlt er, stürzt sie, bleibt ihr bestenfalls das Mittel der totalitären (aus sich selbst Autorität schöpfenden) Gewalt.





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