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Dienstag, 3. August 2010

Der König ist dem Präsidenten überlegen

Die Aufgaben des Staates sieht Schopenhauer im zweifachen Schutz. Zuerst nach Außen, anderen Völkern gegenüber. Dann nach innen, den Begierden des Nächsten gegenüber, durch sicheres Privatrecht, und dann, drittens, im Schutz der Beschützten vor den Schützern - die Sicherstellung des Rechts durch Teilung aller drei Staatsgewalten, der Exekutive, Judikative und Legislative. Und dann wird es interessant:

Der große Werth, ja die Grundidee des Königthums scheint mir darin zu liegen, daß, weil Menschen Menschen bleiben, Einer so hoch gestellt, ihm so viel Macht, Reichthum, Sicherheit und absolute Unverletztlichkeit gegeben werden muß, daß ihm FÜR SICH nichts zu wünschen, zu hoffen und zu fürchten bleibt; wodurch er ihm, wie Jedem, einwohnende Egoismus, gleichsam durch Neutralisation, vernichtet wird, und er nun, gleich als wäre er kein Mensch, befähigt ist, Gerechtigkeit zu üben und nicht mehr sein, sondern allein das öffentliche Wohl im Auge zu haben. 

Dies ist der Ursprung des gleichsam übermenschlichen Wesens, welches überall die Königswürde begleitet und sie himmelweit von der bloßen Präsidentur unterscheidet. Daher muß sie auch erblich, nicht wählbar seyn: theils damit Keiner im König seines Gleichen sehen könne; theils damit dieser für seine Nachkommen nur dadurch sorgen kann, daß er für das Wohl des Staates sorgt, als welches mit dem seiner Familie ganz Eines ist.

Wenn man dem Staat, außer dem hier dargelegten Zweck des Schutzes, noch andichtet, so kann dies leicht den wahren in Gefahr setzen.



*030810*