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Freitag, 15. Februar 2013

Interpretationsvarianz

Als man 1967 in Kalifornien die Abtreibung legalisierte, band man sie vermeintlich sehr streng an eine Voraussetzung: Daß das Leben der Schwangeren in Gefahr sei*. Das mußten drei unabhängige Mediziner bestätigen. Der Gesetzespassus enthielt aber noch eine Erweiterung, auch die meinte man auf sehr vereinzelte Fälle abzustimmen: Man erweiterte diese Gefährdung auch auf "mental", auf seelische Notfälle. Wenn also Selbstmord der Schwangeren bzw. gewordenen Mutter drohte.

Was passierte? Bereits 1970 wurden in Kalifornien über 61.000 Abtreibungen durchgeführt. Mit dem interessanten Faktum, daß über 98 % von ihnen aus "psychischen Gründen" zugelassen worden waren. Hatte Kalifornien schon zuvor eine exorbitante Selbstmordrate unter schwangeren Müttern, die man nun senkte? Keineswegs.

1972 stellte vielmehr der California Cupreme Court fest: "Serious doubt must exist that such a considerable number of pregnant women could have been committed to a mental institution. Either pregnancy carries risks to mental health beyond those ever imagined, or legal writers and members of the therapeutic abortion committees, two groups we must assume to be of at least common intelligence, have been forced to guess at the meaning of this provision and have reached radically different interpretations."

Die Erfahrung in allen Staaten der Erde zeigt, daß selbst noch so strenge Auflagen, mit denen man Abtreibung legalisiert, aber vermeint auf Sonderfälle einschränken zu können, binnen kürzester Zeit zu einem Dammbruch führen und mißbraucht werden. Es gibt keine Restriktion die streng genug ist, um nicht in ihrer Interpretation praktisch zur generellen Freigabe der Abtreibung als Methode der Empfängnisverhütung zu führen.

Beispiel England. Dort werden heute 20 % aller Schwangerschaften abgetrieben. Auch dort gab es den Grund "psychische Belastung/Suizidgefahr". Auch dort werden heute 98 % aller Abtreibungen wegen "Selbstmordgefahr" durchgeführt. Die Praxis? Die Ärzte fühlen sich außerstande anders zu reagieren, als Aussagen der Schwangeren (ja, sie seien selbstmordgefährdet) zu entkräften. Sie nehmen sie also wie sie sind. Also gibt es in vielen Kliniken photokopierte Leerformulare, auf denen sich die Unterschriften von zwei Ärzten (soviele sind notwendig zur Legalisierung) bereits befinden.

Eine Methode der Empfängnisverhütung, nicht mehr. Wie in China, wo die Zahl der Abtreibungen in den letzten Jahrzehnten 70 Millionen beträgt. Und (wie in Indien) noch dazu zur Geschlechterselektion benutzt wird, weil männlicher Nachwuchs erwünschter ist, als weiblicher. Denn die von der UNO gestützte Ein-Kind-Politik hat dazu geführt, daß das Verhältnis von heiratsfähigen Männern zu Frauen im ganzen Land bereits 1,2 : 1, in manchen Regionen schon 1,7:1 beträgt.





*Ethisch ist es übrigens NIE zulässig, ein Leben gezielt auszulöschen, um ein anderes zu bewahren.



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