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Mittwoch, 7. August 2013

Parallelgesellschaften brauchen Parallelrecht

Eine andere Religion bringt andere Weltanschauung, bringt ein anderes Rechtsempfinden, bringt eine Parallelgesellschaft, bringt ein Parallelrecht. 

Nun wird es in den Medien thematisiert. Und es sieht wirklich so aus, als würde das verwundern, als wäre DAS der Skandal. Auch in Österreich gibt es einen Friedensrichter, schreibt nun die Presse, anhand des Innsbrucker Friedensrichters. Und vermutlich überall, wo Muslime leben. Sie werden vor aller Polizei, vor allen Gerichten konsultiert. 

Das System selber ist dabei alles andere als außergewöhnlich. Auch bei uns gab es bis Maria Theresia unzähliche lokale Rechte, mit unzähligen Rechtsherren (Richtern). Den Dorfschulzen etwa. Er schlichtete und urteilte bei Streitfällen, nach lokalem Rechtsbrauch und -empfinden, je nach der Größe der Angelegenheiten gab es höhere Apellationsinstanzen oder definitive Richter mit "Rechtsausbildung".

Solange auch heute dieses muslimische System die Rechtssprechung nicht behindert, sagt der Innsbrucker Staatsanwalt Hansjörg Mayer, muß so ein System nicht schlecht sein. Wenn die Beteiligten freiwillig die von einem Friedensrichter verhängten Strafen und Urteile tragen, ist auch nichts dagegen zu sagen. Die Friedensrichter selbst vergleichen ihre Tätigkeit eher mit der eines Ombudsmannes.

Freilich führt das auch dazu, daß nach hiesigem Recht strafbare Handlungen nicht verfolgbar werden können. Denn wenn Opfer aus Verbindlichkeit dem islamischen Rechtssystem gegenüber schweigen, kann eine Strafverfolgung durch staatliche Rechtseinrichtungen verhindert werden.




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