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Samstag, 14. September 2013

Fehlschluß zur Enteignung

Man muß es als Ahnungslosigkeit bezeichnen, die uns längst vollflächig erfaßt hat, und selbst die letzten fünfzig Jahre bereits in ein Vergessen absinken läßt, die jede Diskussion über die substantielle Möglichkeit, aus der Geschichte zu lernen, zum Programm solitärer Don Quixottes werden läßt. Aber wir kennen die Zusammenhänge der alltäglichsten Dinge nicht mehr. Und also verändern wir sie seit geraumer Zeit, weil wir ihren Sinn nicht mehr kennen, und richten nur noch Schaden an.

Das muß auch zur Gesetzesänderung gesagt werden, nach der nunmehr in Österreich ein Gesetz in Kraft tritt, das Jugendliche ab der "Volljährigkeit" - die mit dem 19. Geburtstag eintritt - ins "Recht" versetzt, die Kinderbeihilfe direkt an sie ausbezahlt zu bekommen.

Das ist plumpe Enteignung, Enteignung der Eltern, ist weitere Spaltung der Familien, Herausberechen ihrer Teile aus dem organischen - jawohl: hierarchisch, so wie jeder Organismus, ja jedes Seiende hierarchisch gegliederten - Gefüge, das aus einem "für das andere" wie aus einem "für und in sich" wie aus einem "von anderen her" besteht. Und hat mit dem Sinn der Kinderbeihilfe nicht das Geringste zu tun. Trifft freilich den allgemeinen Volksgeschmack, der sich eben zum Rechtsempfinden auswächst. In der bereits die zweite Generation von Kindern heranwächst, die meint, es gäbe den "Staat", der sie mit Wohltaten überhäufe, und der mit realem Lebensvollzug und -wirklichkeiten nichts mehr zu tun hätte. 

Es führt damit die Linie fort, die seit Jahrzehnten die sogenannte Sozialpolitik, die sich als Gesellschaftsveränderungspolitik verstand und ungebrochen versteht, auch und vor allem von der bereits vom Sozialstaat verbildeten und erfolgreich entwirklichten Nachfolgegeneration der Linken, den Grünen,  kennzeichnet. Wo kein Zusammenhang, aus dem Sinn und Verantwortlichkeit noch hervorgienge, bestehen bleiben darf, um genau das zu unterbinden, was grundlegend wäre: Gewissensbildung, Vernunft und Verantwortungsbewußtsein. 

Daß gerade kirchliche Sozialapostel zu den schlimmsten Vertretern dieser Politik gehören, ist ohnehin nur noch das Tüpfelchen am i, und kaum noch erwähnenswert. Sie finden ihre Spielwiese vorzugsweise in den ehemaligen Christlichsozialen, die längst zu einem der vielen impotenten Seitenzweige der Linken mutiert ist.

Kinderbeihilfe ist eine SteuerRÜCKFÜHRUNG, nichts anderes. Und sie wurde eingeführt, um Familienerhaltern ein UNRECHT auszugleichen. Denn in Familien (Ehe mit Kindern - grotesk, daß man das heute erwähnen muß) DARF niemand unter das unbedingt Existenznotwendige an Geld DURCH BESTEUERUNG fallen. Steuer - noch einmal, aber das ist heute notwendig, denn Gedächtnis gehört zur Schwunderscheinung der kranken Gegenwart - wird ja nicht einfach nur durch Lohnsteuer bezahlt, sondern diese macht nur ein Drittel des Steueraufkommens auf. Jede kleinste alltäglichste Verrichtung ist ja direkt oder indirekt mit Steuern und Sozialabgaben belegt, die je nach Berechnung 65, auch nach Auffassung des Verfassers dieser Zeilen aber bis zu 85 % des Geldumlaufes ausmacht.

Das fügt Familien (und damit indirekt "Kindern") Unrecht zu. Steuer muß sich nach dem Leistungsvermögen richten, sie darf aber in keinem Fall eine Existenz der Menschen unmöglich machen. 

Jugendliche, die mit 19 Jahren noch Kinderbeihilfe beziehen dürfen, befinden sich in einem Ausbildungsstatium. Das heißt, daß sie in jedem Fall von ihren Eltern leben. In JEDEM Fall. Denn sie sind (Bedingung der Bezugsberechtigung) nicht selbsterhaltungsfähig. Und leben von dem, was ihre Eltern an Steuern abführen. Sie leben NICHT "vom Staat", wie latzhofengeschusterte Weiber gerne ihren Scheidungskindern verkünden. Es gibt einen "Staat" in der Form als Übervater überhaupt nicht. Das ist ein Mythologem.

DAS steckt hinter der Kinderbeihilfe, die in den 1940er/1950er Jahren aus genau diesen Gründen eingeführt wurde. Und vom Grundgedanken sogar als Solidaritätsleistung aufgefaßt wurde, so wie das ebenfalls damals eingeführte Arbeitslosengeld (als Versicherungsleistung aufzufassen, und Versicherung IST Solidaritätsleistung), um es zu finanzieren: Wo Kinderlose ihren Beitrag leisteten, um Familien das Überleben zu ermöglichen. Wer sich dafür näher interessiert möge u. a. die in der Nationalbibliothek einsehbaren Ausgaben des vom Vater des Verfassers dieser Zeilen gegründeten "Amstettner Bote" studieren. In denen diese Diskussion (aus der besagte Beweggründe ersichtlich werden) schon kurz nach dem Kriege eingehend geführt wurde.

KEIN RECHT also der Kinder, vom "Staat" ausgehalten zu werden. KEIN RECHT der Jugendlichen (und das ist ein 19jähriger), tun und lassen zu können, was ihnen beliebt, während die anderen - Eltern, Staat - für die Folgen aufkommen. Das in eigentümlichstem Widerspruch zur Tatsache der angeblichen "Volljährigkeit" steht, einem Instrument, mit dem Parteien definitiv Unmündige (das Abendland hat den Erwachsenen, den senex, immer etwa mit 30-35 Jahre gesehen, davor war er mehr oder weniger beschränkt rechtsfähiger iuvenes) der leichteren Manipulierbarkeit willen in politische Prozesse einbinden wollten.

Aber dazu wird es nun gemacht. Von der versammelten Trottellobby gemacht, bewußt und böswillig gemacht, die sich anmaßt, Politik zu machen, und dazu die Mechanismen in Beton gießt, die das Schlechte nach oben befördern, das Gute verhindern. Die Wüsten, die sie anrichten, müssen ohnehin andere wegräumen. Dann sind sie ja pensionsberechtigt.




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