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Freitag, 20. September 2013

Nicht zu wählen als moralische Pflicht

Selbstverständlich ist es zulässig, schreibt Robert Spaemann, NICHT zu einer Wahl zu gehen. Das Argument, daß man damit automatisch die stärkste Partei stärke, zählt nicht. Es ist selbstverständlich moralisch zulässig und oft genug sogar geboten, schreibt Thomas von Aquin, dort, wo uns eindeutig richtiges Handeln nicht möglich ist, NICHT zu handeln. Für die Konsequenzen im Gesamten der politischen Mehrheitsfindung haben wir dabei keinerlei Verantwortung. Und sie sind bei demokratischen Wahlen ohnehin so gut wie nie wirklich vorhersagbar, auch wenn das oft behauptet wird.

Ferner kann eine Nichtbeteiligung der Wahl sehr wohl die zulässigste Antwort an einen Staat, an eine politische Führungsbildung sein, der man damit die Legitimität abspricht, schon gar in Fragen, bei denen keine Änderung geltender Gesetze, die naturwidrig sind, zu erwarten ist. Ja, in solchen Fragen kann sogar Wahlbeteiligung AN SICH zur Schuld werden, weil sie systembestätigend wirkt.

Dies daran bemessen, daß Politik nicht selten und zunehmend Entscheidungen trifft, die in ihrer Moral eindeutig abzulehnen sind, deshalb von keiner Mehrheit vorgeschrieben werden können. Denn anders als vielfach vorgegeben, heißt verantwortliches Handeln für die Politik niemals, aufgrund dieser oder jener Ansicht zu handeln, sondern wird erst dann verantwortlich, wenn kein maßgebliches Argument mehr gegen politische Entscheidungen vorliegt.

Wenn aber einzelnen Staatsbürgern oder -gruppen diese Subjektstellung vorenthalten wird, indem etwa ihre Argumente gar nicht zur Kenntnis genommen werden, man bewußt gegen sie entscheidet, so sind sie ihrer Loyalitätspflicht in jedem Fall enthoben.




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