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Dienstag, 1. Oktober 2013

Ersatz für den Getöteten

Es gibt im mittelalterlichen deutschen Recht einen interessanten Begriff, den der "Mannschaft aus Totschlagsühne". Er geht auf uralte Rechtsbräuche zurück.

Hatte jemand ein Mitglied eines Hauses getötet, so bot er sich - um der Rache zu entgehen - als Diener diesem selben Hause an. So ersetzte der den Verlust des von ihm getöteten Mannes, und wurde Teil des Hauses. Das Besondere daran war also, daß anderes als die übrige Mannschaftsleistung, die den Leistenden zum Diener des Hausherren machte, der nunmehrige Vasall seinen Stand in Sippe und Stamm behielt.




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