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Samstag, 4. Januar 2014

Wenn die Gerechtigkeit ungerecht wird

Man braucht solche Studien wie sie die NZZ veröffentlicht zwar nicht, aber sie bestätigen, was der Mensch mit etwas klarerem Denken ohnehin weiß: Gesetzlich vorgeschriebene Mindestregelungen und -quoten werden selbst von den vermeintlichen Nutznießern NICHT ALS GERECHT empfunden. Denn sie sind es ja auch nicht. Gerecht ist nur, was der Sache entspricht. Wird die Sache aber als Kriterium ausgeschaltet, fehlt überhaupt der Boden der Gerechtigkeit: Die Entsprechung von menschlichem Tun und Sein mit der Entsprechung im Begegnenden. Damit fällt das Element der Verdienstlichkeit weg, der Mensch erfährt genau das nicht, was angeblich von der Politik behoben werden will: Werthaftigkeit.

So kommt Johanna Möllerström in ihrer an der Harvard University veröffentlichten Studie « Quotas and Cooperation » zu dem Ergebnis, dass die Teilnehmer eines Laborexperiments eine Frauenquote als wenig gerecht wahrgenommen haben. Interessanterweise gilt dieser Befund nicht nur für jene, denen eine Frau aufgrund ihres Geschlechts vorgezogen wurde, sondern auch für die Nutzniesser der Quote. Frauen haben ein Gerechtigkeitsproblem, wenn ihre Führungsposition mehr von der Quote als von der Leistung abhängt. Sie wollen offenbar einen Posten nur erhalten, wenn sie sich ihn mit Leistung verdient haben.
Vor Gerechtigkeitsproblemen steht man auch bei der Einführung von Mindestlöhnen. So wurden – wiederum in Laborexperimenten – Löhne in Höhe der Untergrenze als nicht gerecht empfunden, weil der Arbeitgeber nicht mehr als das staatlich verordnete Minimum zu zahlen bereit war. Folgt eine Firma dieser Logik, müsste sie weiter an der Lohnschraube drehen, um das Personal bei Laune zu halten.







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