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Freitag, 7. März 2014

Grundsatz

Eine Tatsache, so der Tübinger Theologe Johann Sebastian von Drey (1777-1853), ist erst dann wissenschaftlich verstanden, wenn sie in ihrer Notwendigkeit aufgewiesen ist.

Deshalb müssen wissenschaftliche Lehrstücke auf ihren organischen Zusammenhang in den ersten Gründen hin untersucht sein, um diese so in ihrer Notwendigkeit aufzuweisen. Es gibt sohin keinen "Teilbeweis", der sich aus dem Vielfältigen heraus quasi automatisch ergeben und auf eine Quellsicht hinführen könnte, dem nicht bereits eine Grundsicht und -entscheidung vorausgeht. Widerspricht eine Teillehre Grundsätzen, so sind diese zu untersuchen, nicht die Teillehre.

Denn das "Faktische", "Empirische" ist keineswegs eine zwingende Sichtweise, der die Grundsätze sich anzufügen hätten. Sondern überhaupt erst aus den Grundsätzen heraus wird ein Geschehen, ein empirisches Faktum ALS SOLCHES zu einem Faktum separiert, und damit "gesehen". Auf eine Weise werden also Teillehren (begrifflich, nicht freilich ontologisch) aus Grundsichtweisen heraus "geschaffen". Aber eine für sich stehende "wissenschaftliche Welt der Fakten" (die in sich die Teillehren enthalten) gibt es nicht.

Selbst und gerade das "Messen" braucht bereits eine enge Definition über das Wesen des zu Messenden. In jedem Fall braucht es die Grundsicht, die ihr Sehen erst ermöglicht, und aus der dann eine Notwendigkeit zu schließen ist. Und die die Tatsachen - als nicht ablösbare Eigenschaften der zu untersuchenden Dinge selbst - in eine Ordnung hebt, und damit verständlich macht.





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