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Sonntag, 7. Juni 2015

Ums Wesentliche herumgedrückt (2)

Teil 2) Deshalb kann es gar keine gleiche Rechtssituation geben





Aber warum nennt man die Dinge nicht beim Namen? Warum packt man sie nicht am Schopf, wo doch dort ihr Kriterium liegt? Weil sie genau das sind, wogegen sich der Feminismus und die Genderbeflissenen - eine winzige Minderheit, darauf hinzuweisen, immer wieder hinzuweisen hat Gerl-Falkovitz völlig Recht - wehren? Oder sollen sich Mann und Frau "in ihrer Differenz" irgendwie finden, und dann auch ihre Rollen definieren, wie es halt dann in einer konkreten Situation wurde? Ist der Anfangspunkt nicht genau hier - außen?! Muß hier nicht die vorgegebene Ordnung der inneren Ordnung vorausgehen, weil sie davon gar nicht zu trennen ist?

Denn diese Zueinanderstellung von Mann und Frau ist es, die eine Ehe erst institutionell konstituiert, und zu jenem Feld macht, in dem das Paar zu sich findet - als vorausgehendes Bild, als Auftrag der Menschwerdung. Dem jeder unterliegt. Denn auch das Zölibat (bei weiblichen Orden ist es ohnehin noch viel greifbarer - als Braut Christi) ist in seinem Wesen ehelich, und nur so zu leben, will es nicht voluntaristische Selbstleistung, Taschenspielerei, ja Simulation sein.

Diese Hierarchie, die auch Aufgabenteilungen nach sich zieht (und nicht: umgekehrt! aus dem Faktischen quasi ein Urbild macht, das dann recht individuell aussehen kann; daß G-F es aber so meinen könnte, diesen Verdacht wird man nicht ganz los), ist jener transzendente Rahmen und jene Aufgabenforderung, auf die hin sich Mann und Frau in je ihrer Stellung selbst übersteigen müssen. Erst dann sind sie auch "füreinander" - im Hineinsterben in diese ontologische Situation. So wird dann das Miteinander, diese Einheit, die nicht mehr trennbar ist und die beide, wenn es zur Trennung kommen sollte, warum auch immer, in eine existentiell äußerst schwierige Lage bringt, weil es gar nicht anders geht. Und damit erst kann auch die Familie ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen - als unter dem äußeren Dach des Mannes. Natürlich hat das immer ein gewisses historisches Gesicht. Aber immer als Gestalt dieser Grundordnung, die sich nicht einmal nur auf die reale, faktische Ehe selbst bezieht, sondern in jedem Bereich des Lebens auf die Stellung der Frau dem Mann gegenüber.

Und natürlich, auf eine, vor allem auf eine abstrakte Weise, stehen beide unter dem Dach, das da der Bezug auf Gott, das Gott selbst ist. Aber Gott ist Mensch geworden, Fleisch. Das Kriterium des Weges zu Gott ist das konkrete Menschsein im Fleisch. Das heißt, daß der konkrete Mann hier, mit seinen Macken und Eigenarten, Schwächen und Fehlern, jener ist, der der Frau, die auch ihre Fehler und Schwächen und Stärken hat, welche Qualitäten ja auch schon erst in Bezug auf diese hierarchische Stellung definierbar sind. Damit ist es immer genau diese konkrete Frau, dieser konkrete Mann, die diese ontologische Ordnung herstellen weil abbilden müssen.* Aber sie werden erst konkret und wirklich, wenn sie sich auf dieses Gesamtbild beziehen.

Der Mensch ist, schreibt Ortega Y Gasset einmal, seinem Wesen nach "utopisches Wesen". Erst aus seiner Hingerichtetheit auf eine ihm immer vorweggehenden Namen, Begriff, gewinnt er Gegenwart und Sein. Das ist das Geheimnis des Kreuzes. Das ist der Ort der Hoffnung! Weil sich aus dem Kreuz heraus - und nur aus diesem heraus - die Kraft des Seins, der Gnade Gottes in die Welt ergießt.

Aus dieser ontologischen Konstellation ergeben sich ganz klare praktische Konsequenzen. Denn selbstverständlich kann das etwa nicht heißen, daß Mann und Frau in allen Bezügen auf eine gleiche Rechtssituation stoßen KÖNNEN. Das ist es ja, und zwar ganz konkret, worüber die Ehe ausgehebelt wird! Da braucht man noch gar nicht über Gendertheorien reden. Genau diese rechtliche Gleichstellung aber hat Gerl-Falkovitz (an anderer Stelle) aber für gut geheißen! Daß dies nur das Wirken in der Öffentlichkeit, Geschäftsfähigkeiten, Erziehungs- und Haushaltsvorstands- bzw. generell Leitungsrechte auch in der Familie anbelangt ist selbstverständlich. In gewissen abstrakten Rechtsbereichen (Recht auf Leben etc.) kann es auch nur ganz nominelle Gleichbehandlung geben.



Morgen Teil 3) Wenn man dann aber gehorchen muß, wird es happig - 
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*Dieser Vorwurf einer zu geringen Bewertung der Ontologie wird übrigens auch in der Diskussion gemacht. Gerl-Falkovitz erwidert ihn aber mit Bezug auf "das Werden", das angeglich erst im Christentum in die Philosophie gekommen sei. Was in den Augen des VdZ nicht stimmt, denn er liest etwa die Vorsokratiker, Heraklit, aber auch Aristoteles anders.