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Samstag, 2. Januar 2016

Fataler Trugschluß

Es ist in Wirklichkeit eine schwere Verletzung der Würde des betroffenen Menschen, seine Rolle in einer Beziehung nicht zu berücksichtigen und sie außerhalb dieser als Abstraktum zu definieren. Es ist deshalb eine Verletzung der Würde der Frau, sie mit Rechten ausstatten zu wollen, und sie sogar noch aufzufordern, diese wahrzunehmen, die sie aus ihrer Stellung in der Beziehung zum Mann herauslösen im Namen einer zweckhaften "Bleichberechtigigung".

Genau DAMIT, mit dieser abstrahierten Gleichberechtigung, die ihr dieselben faktischen Möglichkeiten* wie dem Manne einräumen soll, raubt man ihr die Würde, weil man ihr ein autonomistisches Selbstwerden zuschreibt, das ihr sogar die Personswürde wie die Selbstwerdung (sic!) als Person raubt, weil es Person nur im Rahmen einer Beziehung - und damit einer Stellung, einer Verortung (sonst "ist" sie gar nicht!), mit Pflichten, aus denen sich dann erst die Rechte einer Person (und daraus ihre zu tuenden Pflichten, Taten) ergeben können - geben kann. 




*Deshalb fußt der Gleichberechtigungsbegriff, der sich tragischerweise auch im Katholischen so ausgebreitet hat, in einer bereits entwürdigenden, entmenschten Abstraktion von humaner Selbstverwirklichung überhaupt! Die es nämlich nur INNERHALB und direkt darauf bezogenen Verortung geben kann. Nicht in der Ausübung einer durch bestimmte reduktive Definitionen reklamierten "Funktionsausübung". Deutlich an einem Beispiel: Auch ein Kind kann den Knopf betätigen, der eine Atomrakete startet. Aber NICHT IN DER ABSTRAKTEN FUNKTION liegt die Relevanz des Tuns!




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