Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 3. August 2017

Drei Tugenden der Kirche: Trägheit, Feigheit und Hochmut (1)

Seit einiger Zeit gibt es in der Kirche der USA einen interessanten Konflikt. Er entzündete sich an einer von dem Rechtsanwalt Bai Macfarlane (der einer Gruppe angehört, die sich für die Eindämmung von einseitig betriebenen Ehe-Scheidungen ohne Schuldjudizierung einsetzt) verfaßten Broschüre, die als Handreichung für Rechtsanwälte gedacht war, wie sie aus katholischer Sicht mit solchen Fällen umgehen sollten. 

Denn die Sache ist ja alles andere als so einfach, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt und geglaubt wird. Aus katholischer Sicht stellt die Scheidung selbst nämlich bereits eine schwere Sünde dar. Zumindest, wenn es nicht schwerwiegende Gründe gibt, die eine Trennung samt aus verschiedenen (Rechts-)Gründen dann anzuempfehlenden entsprechendem Scheidungsverfahren geboten scheinen lassen. (Die zivilrechtliche Scheidung ist somit einfach eine säkulare Form der kirchlichen "Trennung von Tisch und Bett", die es ja immer schon gibt, auch wenn sie kaum mehr in Anspruch genommen wird; Anm.) Die freilich niemals eine sakramentale Trennung sein kann. (Ein vollgültiges, das heißt auch vollzogenes, also in volle Wirklichkeit gesetztes Ehe-Sakrament kann überhaupt nicht getrennt werden. Das kirchliche Ehe-Annullierungsverfahren prüft deshalb auch nur, ob die Ehe gültig geschlossen ist, nicht, ob man sie halt auch trennen könnte, wie ebenfalls viele glauben.)

Noch schwieriger wird es, wenn einer der fortan Getrennten wieder heiraten möchte. Der Rechtsanwalt im speziellen steht dann in der Situation, daß er sich an dieser Sünde u. U. beträchtlich mitschuldig macht. Denn immerhin ist es Aufgabe und Pflicht des Rechtsanwalts, ganz bewußt und sogar "einseitig" die Position seines Klienten zu vertreten, in den USA noch expliziter als bei uns. Wenn er das nicht kann, darf (oder zumindest: sollte) er einen Fall gar nicht erst annehmen. Dies betrifft bei der Ehe ja nicht einmal nur die sakramentalen Ehen katholischer Partner, sondern auch die Ehen Ungetaufter, denn naturrechtlich gesehen sind auch die prinzipiell gültig und unzertrennlich. 

Macfarlane formulierte in dieser Broschüre deshalb einen Grundsatz, der sich seines Erachtens nach aus dem US-Recht (das solche einseitigen Scheidungen gestattet, bei uns erfüllt die "einvernehmliche Scheidung" bzw. die "Scheidung nach bestimmter Trennungsfrist" eine ähnliche Funktion) ergab und aus dem Kirchenrecht hervorgehen müßte:  

Ein Scheidungswilliger muß, ehe er seine Scheidung betreibt, beim zuständigen Ortsbischof um Erlaubnis ansuchen. 

Warum muß er das? Weil die Ehe KEIN rein privates Gut ist, wie es heute irrtümlicherweise meist angenommen wird, sondern ein Gut, das so in der Öffentlichkeit verwoben ist, daß man von einem Gemeingut sprechen muß. Ein Ehe ohne Öffentlichkeit ist deshalb ja auch nach geltendem Kirchenrecht nicht gültig.* Erst mit dieser Bewilligung durch den Ortsbischof weiß der (katholische) Anwalt, daß er einen Fall übernehmen kann, OHNE sich selbst bzw. seiner Seele schweren Schaden zuzufügen. Denn auch wenn manche es nicht glauben möchten - auch Rechtsanwälte haben eine Seele, die sie zum Ewigen Heil führen sollten.

Als nun dieser Macfarlane beim zuständigen Ortsbischof (Bischof Daniel Thomas) um kirchliche Druckerlaubnis ("Imprimatur" oder "Nihil obstat", das heißt, daß die Kirche bestätigt, daß ein Schriftwerk der kirchlichen Lehre entspricht, sei also nichts dagegen einzuwenden hat) einkam, erlebte er aber eine Überraschung. Denn diese Zuerkennung wurde ihm verweigert. Im Mai 2017 legte deshalb Macfarlane Rekurs bei der zuständigen römischen Kongregation ein. 

Nun zog der Fall die Aufmerksamkeit eines weiteren US-Kanonisten auf sich. Dr. Edward Peters führte nämlich eine Arbeit eines Kanonisten der römischen Kurie an, in der dieser darauf hinwies, daß nach derzeitiger Auffassung zu unterlassen sei, Gläubige, die nicht bereits Bescheid über das geltende Kirchenrecht besitzen, auch zukünftig und auf keinen Fall (vorauseilend) darüber zu informieren. Eine höchst seltsame Auslegung, denn sie läuft auf nichts anderes hinaus als auf den in der Praxis leider so aktuellen Grundsatz "Nicht fragen - nichts sagen." Wer viel fragt, geht viel irr, wie der Wiener sagt. Mit dem nur eines ausgedrückt wird: Nur ja keine Brösel, wie der Wiener dazu sagt, nur ja keine Schwierigkeiten in die Welt tragen, das kann nur Probleme bedeuten. Ein einziger Schwierigkeiten-Vermeidungsmechanismus also.

Der aber mittlerweile gerade in Ehefragen zur Standardposition der Kirche geworden zu sein scheint. Denn die Kirche hat es längst aufgegeben, den Gläubigen Richtlinien zu sagen, die sie bei der Ehe zu berücksichtigen hätten. Dabei - nicht allen verweigert sie das, sondern NUR DER MEHRHEIT. 

Denn die sogenannte Ehepastoral ist - wir fast die ganze pastoral - nur noch eine Randgruppenpastoral geworden. Und nach solchen Randgruppen und Einzelfällen werden locker eins ums andere Mal die eigentlichen Hauptrichtlinien ausgehebelt. Eins ums andere Mal. Amoris laetitia ist ein beredtes Beispiel dafür. Das entspricht der Tatsache, daß die Kirche seit langem nur noch drei höchst fragliche Tugenden pflegt: Trägheit, Feigheit und Hochmut.


Auf jeden Fall will die Kirche nämlich nur vermeiden, weiter anzuecken. Und das nennt sie dann sogar noch "pastorale Klugheit". Man stelle sich nämlich vor was passieren würde, wenn die die Kirche öffentlich die wirklichen Grundgesetze der Ehe verkünden und gar noch stärken würde! Sie stünde damit nicht nur im Widerspruch zum Zeitgeist, sondern sie würde auch auf das Unverständnis des Großteils der Gläubigen treffen, die ebenfalls von den Grundzügen des Katholischen gar keine Ahnung mehr haben. Und auch von der Ehe keine Ahnung mehr haben. 

Denn mit keinem Wort hat die Kirche in den letzten Jahrzehnten erwähnt, daß die Ehe ein Gut ist, das dem Gemeinwohl zuzurechnen ist, also ohne Öffentlichkeit gar nicht denkbar ist. Vielmehr vertritt sie selber scheinbar schon - bis hinein in die Ehevorbereitung, wo nur noch von "Liebe" gefaselt wird, die so konkrete Aufgabe der Ehe als Ganzes etwa gar nicht mehr dargestellt wird - die Auffassung, daß die Ehe ein rein persönliche Angelegenheit ist, und die Art wie sie gelebt wird, ja sämtliche Familienangelegenheiten, eine Sache des "forum internum" sind, als niemanden sonst noch etwas angehen als die Betroffenen selber. 

DAS IST FALSCH, und namhafte Kirchenrechtler bestärken Macfarlane in dieser Position. Weil die Ehe eben eine Angelegenheit des Gemeinwohls eines Staates, einer Gemeinde etc. ist, ist sie auch eine Sache des öffentlichen Forums, und eben keine reine Privatsache zweiter Menschen. Genau so wenig, wie zwei Menschen einfach für sich entscheiden und dann durchführen können, zu heiraten, sondern dafür die Öffentlichkeit brauchen, genau so wenig ist eine Scheidung eine reine Privatangelegenheit!



Morgen Teil 2)





*080717*